Leistungsübernahme und Ablauf
Zu Beginn einer Behandlung finden maximal fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) statt. Währenddessen haben Sie die Möglichkeit, meine Arbeitsweise kennenzulernen. Sie dienen auch der Diagnostik, der Erfassung aller lebensgeschichtlich relevanten Informationen und der Formulierung einer ersten Problemanalyse. Zu den Vorgesprächen müssen Sie lediglich Ihre Krankenversicherungskarte mitbringen. Eine Weiterbehandlung über die probatorischen Sitzungen hinaus erfordert eine Bewilligung seitens Ihrer Krankenkasse. Sofern eine krankheitswertige Störung vorliegt, werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel problemlos übernommen. Bei privat Versicherten gilt das gleiche Prinzip. Sie sollten jedoch rechtzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Vertrag abgedeckt ist.